Anwendung delegierter Rechtsakte
Die Trinkwasserrichtlinie (DWD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis zum 31. Dezember 2036 einen Grenzwert für die Bleifreisetzung in Trinkwasser von 5 μg/l einzuführen.
Gemäß der Entscheidung 2024/367 dürfen ab dem 31. Dezember 2026 nur noch Legierungen verwendet werden, die in der Positivliste der EU aufgeführt sind.
Derzeit sind die bereits konformen und für den Kontakt mit Trinkwasser verfügbaren Legierungen:
CW509L (Pb max. 0,2 %)
CW510L (Pb max. 0,2 %)
CW724R
Da der Termin für die Einführung der neuen Vorschriften näher rückt, ist es entscheidend, dass Hersteller und Lieferanten von Messinglegierungen informiert sind
und sich anpassen, um die Konformität sicherzustellen. Für weitere Details konsultieren Sie bitte den beigefügten Text.